Heinrich-von-Kleist-Schule

Sprachlernklassen

Sprachlernklassen – Deutsch als Zweitsprache

Schülerinnen und Schüler mit keinen bzw. geringen Deutschkenntnissen erhalten eine intensive und umfangreiche Sprachförderung, die ggf. auch eine Alphabetisierung mit einschließt. Zu diesem Zweck hat die Schule eine Sprachlernklasse eingerichtet, um anhand eines differenzierten Sprachförderkonzepts unter der Anleitung qualifizierter Lehrkräfte die Sprachbarriere schnellst möglichst überwinden zu können, damit die schulische und außerschulische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen positiv erlaufen kann.

Um die Förderung der individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler umsetzen zu können, haben wir ein vielschichtiges Programm entwickelt, das von einem differenzierten Kursangebot über „Arbeiten und Üben“ im Klassenverband und einer jahrgangsbezogenen Hausaufgabenbetreuung bis hin zu individuellen Fördermaßnahmen reicht.

Das Sprachförderkonzept der Schule unterteilt sich in die folgenden sechs Unterstützungsmaßnahmen. Fünf beziehen sich direkt auf die gesetzlichen Fördermaßnahmen und die sechste Unterstützungsmaßnahme bezieht sich auf diejenigen Schüler, die zwar aus dem Zeitraum der gesetzlichen Fördermaßnahmen herausfallen, aber aus ihrer persönlichen Situation heraus noch der weiteren Unterstützung bedürfen. Sie gilt für Schülerinnen und Schüler, die sich in ihrem häuslichen Umfeld nicht der deutschen Sprache bedienen, so dass ggf. noch ein Defizit im Bereich Deutsch als Bildungssprache vorliegt.

Die fünf Unterstützungsmaßnahmen, die sich auf die gesetzlichen Vorgaben beziehen, unterteilen sich in

  • Alphabetisierung,
  • eine Anfängerförderung,
  • eine Förderung für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Leistungsstand,
  • eine Förderung für Fortgeschrittene
  • sowie eine Förderung der leistungsstärksten Schüler/innen.


Außerdem bieten wir eine Zusatzqualifikation für die Sprachlernschüler und Schülerinnen an. Es wird die Prüfung zum Erwerb des Deutschen Sprachdiploms (DSD Stufe I) angeboten, welche nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“ (GER) des Europarats in den Niveaustufen A2 und B1 bestanden werden kann.