Heinrich-von-Kleist-Schule

Schulordnung

Schulordnung der Heinrich-von-Kleist-Schule

Die Heinrich-von-Kleist-Schule fühlt sich dem Europagedanken verpflichtet und fördert einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt.

Sie ist eine Schule für alle Schülerinnen und Schüler, starke und schwache. Wir unterstützen und fördern alle Bemühungen, die uns zusammenführen. Uns ist es wichtig, Toleranz zu zeigen und dafür zu sorgen, dass die vielfältigen äußeren Erscheinungsbilder, Meinungen, Kulturen und Religionen akzeptiert werden. Diskriminierenden Äußerungen treten wir entschieden entgegen.

Ziel ist es, dass möglichst alle Schüler/innen einen guten Abschluss erwerben. Dabei kommt es insbesondere auf Teamfähigkeit und gute Zusammenarbeit an.

Diese Schulordnung, die von Eltern, Schülern und Lehrern erarbeitet wurde, soll diesem Zusammenleben und der Arbeit an unserer Schule dienen.

1.1 Zusammenleben im Gebäude und in den Anlagen

Alle Räume, Einrichtungsgegenstände, Grünanlagen sowie Lehr- und Arbeitsmittel behandeln wir sorgfältig. Für die Sauberkeit aller Räumlichkeiten der Schule sind auch alle verantwortlich. Abfälle und Papier werden in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt; auch halten wir uns nicht unnötig in den Toilettenräumen auf. In den Räumen toben und schreien wir nicht und vermeiden es, mit den Türen zu schlagen. Dadurch hilft jeder von mit, Unfälle und unnötigen Lärm zu vermeiden.

Den Anforderungen des gesamten Schulpersonals ist Folge zu leisten!

Das Mitbringen und der Gebrauch von Alkohol, Nikotin, Waffen und Drogen sind absolut verboten.

1.2 Pausenregelung (Zusammenleben in den Pausen)

In den großen Pausen gehen alle Schüler/innen auf den Pausenhof; der Besuch der Schülerbücherei ist allerdings gestattet. Bei Regenpausen (nach Entscheidung der aufsichtführenden Lehrer) bleiben die Schüler/innen in der Pausenhalle, wobei Schüler der Klasse 10 die Innenaufsicht unterstützen. Die kleinen Pausen dienen dem Lehrerwechsel, die Schüler/innen bleiben in der Regel im Klassenraum. Auch während der Pausen gehen wir rücksichtsvoll miteinander um und gefährden weder uns noch andere. Das Werfen mit Schneebällen ist verboten. Die Schüler halten sich nur in den ihnen bekannt gemachten Bereichen des Pausenhofes auf!

Das Verlassen des Schulgeländes ist verboten. Wenn es trotzdem geschieht, ruht die Aufsichtspflicht der Schule und der gesetzliche Unfallversicherungs­schutz entfällt.

2.1 Zur Vorbereitung

Wir kommen gut vorbereitet und mit unserem Arbeitsmaterial ausgestattet in den Unterricht. So kann ein zügiger und erfolgreicher Ablauf des Unterrichts erreicht werden.

 

2.2 Unterrichtsbeginn

Der Unterricht beginnt pünktlich mit dem zweiten Klingeln!

Wir kommen pünktlich und packen das benötigte Unterrichtsmaterial unaufgefordert aus. Wenn die Lehrperson kommt, sind wir ruhig und begrüßen uns höflich.

Sollten wir  zu spät kommen, entschuldigen wir uns und versuchen, so wenig Störungen wie möglich zu verursachen.

Ist eine Klasse zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrkraft, meldet sich der Klassensprecher/die Klassensprecherin  im Büro.

 

2.3 Benehmen

Wir gehen höflich und respektvoll miteinander um.

Grundlage ist die Einhaltung der vereinbarten Verhaltens- und Gesprächsregeln (vgl. Klassenregeln). Dazu gehört, dass wir auch Meinungen gelten lassen, die nicht unserer eigenen entsprechen. Kritik muss konstruktiv geübt werden und darf nicht beleidigend sein. Auch stören wir nicht den Unterricht, wenn wir gerade unbeteiligt sind.

 

2.4 Unterrichtsende

Wir alle haben das Recht auf 45 Minuten Unterricht und auf die anschließenden Pausen. Die Lehrkraft beendet den Unterricht, wobei jeder dafür verantwortlich ist, seinen Platz sauber zu hinterlassen.

3.1 Wichtige Informationen

Am Vertretungsplan informieren wir uns über Änderungen im Stundenplan und geben sie unseren Mitschülern weiter. Unfälle und Schadensfälle teilen wir schnellst möglichst einer Lehrkraft oder dem Sekretariat mit, damit Hilfe geleistet bzw. der Schaden behoben werden kann.

 

3.2 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten versuchen wir zuerst mit der betroffenen Person direkt zu klären. Wenn dieses Gespräch keine Klärung bringt, wenden wir uns an die Aufsicht, dann an den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin oder an die Schulleitung.

 

3.3 Auf dem Schulweg

Aus Sicherheitsgründen ist den Eltern die Zufahrt zu den Parkplätzen mit dem Pkw nur in Ausnahmefällen (gehbehinderte Schüler) gestattet.

Im Bereich der Fahrradständer halten wir uns nicht unnötig auf; nach Schulschluss verlassen wir umgehend das Schulgelände, da ansonsten der Versicherungsschutz durch die Schule entfällt. Auf dem Weg zu schulischen Veranstaltungen wählen wir den direkten Weg, da bei Umwegen der Versicherungsschutz ebenfalls verfällt.

Mobiltelefone (Handys / Smartphones) und andere digitale Medienabspielgeräte dürfen in eigener Verantwortung mit zur Schule genommen werden, müssen allerdings bei Betreten des Schulgeländes lautlos oder ausgestellt werden. Eine Benutzung auf dem Schulgelände (im Unterricht und in den Pausen) ist untersagt.

Ausnahmen (z.B. bei Unterrichtsausfall) von dieser Regelung bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Klassenlehrer /die Klassenlehrerin oder die Aufsicht führende Person.

Damit alle Schüler und  Schülerinnen sich in der Schule wohlfühlen und ihre angestrebten Ziele erreichen können, ist es notwendig, dass diese Schulordnung in allen Punkten von allen Beteiligten eingehalten wird. Daher werden wir auf Verstöße gegen die Schulordnung entsprechend  reagieren, wobei eine Wiedergutmachung in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Fehlverhalten stehen muss.

Hierzu stehen den Lehrern / Lehrerinnen und der Schulleitung verschiedene Erziehungs- und Ordnungsmittel zur Verfügung.

Beispiele: Nacharbeiten nachlässig angefertigter Arbeiten, öffentliche mündliche und schriftliche Entschuldigung, soziale Dienste an der Schule, Ersatz eines angerichteten Schadens sowie schriftliche Stellungnahme.

Ordnungsmaßnahmen nach § 61 Niedersächsisches Schulgesetz reichen von der Androhung eines Verweises in eine Parallelklasse bis zum Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Monaten. Dies wird in der Schülerakte vermerkt.

Wir verpflichten uns, jeden Einzelfall sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen, bevor wir geeignete Maßnahmen ergreifen.

Lilienthal– Schulleiter